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Özdemirs Tierhaltungskennzeichnung: Länder machen Vollbremsung

Die Bundesländer mauern bei der Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnen. Sie fordern wegen des hohen Aufwands eine „umfassende Überarbeitung“ bzw. sogar die Aufhebung.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Mehrheit der Bundesländer ist mit dem geltenden Tierhaltungskennzeichnungsgesetz unzufrieden. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir fordern Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen eine „umfassende Überarbeitung“ des Gesetzes. Die Länder drängen darauf, die Pflicht für die schweinehaltenden Betriebe zur Meldung der Haltungsform um mindestens ein Jahr zu verschieben.

Am besten wäre gar eine vollständige Aufhebung, so die Landwirtschaftsminister in ihrem Brief. Denn damit würde Bürokratie abgebaut, und zudem gebe es bereits privatwirtschaftliche Modelle der Haltungskennzeichnung.

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Neue Meldepflichten für Mastschweinehalter

Das Gesetz schreibt vor, dass Mastschweinebetriebe bis zum 1. August 2024 die Haltungsform der jeweils zuständigen Landesbehörde mitteilen müssen. Die Betriebe sollen dann innerhalb von zwei Monaten eine individuelle Kennziffer entsprechend ihrer jeweiligen Haltungsform erhalten. Die praktische Umsetzung des Gesetzes bezeichnen die Länder als außerordentlich schwierig. „Dies hätte vermieden werden können, wenn das Gesetz nicht in kürzester Zeit und ohne hinreichende Würdigung der Bedenken der Länder in Kraft gesetzt worden wäre“, kritisieren sie.

„Gravierende Schwachstellen“

Der Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts, Peter Hauk, beklagte „gravierende Schwachstellen und Regelungslücken“ bei dem Gesetz. „Eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung kann einen Beitrag für mehr Transparenz, Verbraucherschutz und Tierwohl leisten. Diesen Anspruch erfüllt das aktuelle Tierhaltungskennzeichnungsgesetz nicht“, so der Landwirtschaftsminister Baden-Württembergs.

Auch Bayerns Landwirtschaftsministerin, Michaela Kaniber, beklagte einen „enormen Erfüllungsaufwand“, der vom Bund den Ländern auferlegt werde. „In der jetzigen Form wird das Gesetz keinen Beitrag zum Umbau der Tierhaltung leistet“, so die CSU-Politikerin. Es greife zu kurz, biete kein gesamtheitliches Konzept und umfasse nur ein sehr kleines Marktsegment, stellte Kaniber fest.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz trat im August 2023 in Kraft und betrifft bislang lediglich frisches Schweinefleisch. Eine Ausweitung auf weitere Tierarten, verarbeitete Produkte und weitere Vertriebswege ist laut Bundeslandwirtschaftsministerium vorgesehen.

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